Steuerberatung durch Görgen & Partner

Die Kernkompetenz der Kanzleien

Wir beraten Sie nicht erst, wenn der Steuerbescheid bereits vorliegt. Unsere aktive steuerliche Beratung setzt bedeutend früher ein. Gemeinsam mit Ihnen planen wir jede wichtige unternehmerische Entscheidung und untersuchen ihre steuerliche Auswirkung. So gibt es hinterher keine bösen Überraschungen! 

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)
  • Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Analysen, Coaching und Gestaltung

Qualifizierte Steuerberatung

  • Einlegen von Rechtsbehelfen bei den Finanzbehörden und Gerichten (Einspruch, Klage, Revision)
  • Vertretung vor Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof
  • Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen und sonstigen Maßnahmen der Steueraufsicht
  • Gutachtertätigkeiten zu steuerlichen Fragestellungen
  • Durchführung von Steuerplanungen und Steuergestaltungen
  • Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform
  • Unterstützung im Rahmen der Existenzgründung
  • Unterstützung bei Umwandlungen von Unternehmen (Rechtsformwechsel, Betriebsaufspaltungen, etc.)
  • Beratung bei Nachfolgeregelungen (insbesondere der Unternehmensnachfolge)
  • Beratung bei Schenkungen (insb. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge)
  • Gestaltung & Beratung im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts

Gute steuerliche Beratung

Eine gute steuerrechtliche Beratung ist der Garant für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und die Erhaltung des Privatvermögens. Michael Görgen betreut und vertritt Unternehmen, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der Steuergestaltung, bei Konflikten mit dem Finanzamt und im Steuerstrafrecht. 

 

Steuerrechtliche Schwerpunkte

  • Betriebliche Steuergestaltung: Steueroptimierte Rechtsform von Gesellschaften | Gestaltungen zur Steuerreduzierung, beispielsweise durch Holdingstrukturen etc. | Prüfung von Rechtsfragen im Bereich Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
  • Mergers & Aquisitions (M&A): Steuerliche Begleitung von Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen, Umwandlungen und sonstigen Transaktionen
  • Unternehmensbewertungen: Bewertung von Gesellschaften und Anteilen, zum Beispiel für Transaktionen, Gesellschafterabfindungen, Pflichtteile oder den Zugewinnausgleich
  • Steuern und Immobilien: Gestaltungen zur steuerlichen Optimierung von Immobilienvermögen, zum Beispiel von Immobiliengesellschaften, Familiengesellschaften, Stiftungen sowie Prüfung von steuerlichen Fragen, etwa im Grunderwerbsteuerrecht
  • Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer: Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, beispielsweise  durch vorweggenomme Erbfolge, Schenkungen oder auch Nießbrauchsrechte
  • Steuerstreit: Vertretung gegenüber dem Finanzamt beim Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder auch bei Klagen vor dem Finanzgericht
  • Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht: Vermeidung von Steuerhinterziehungen, Abgabe von Selbstanzeigen und Vertretung im Steuerstrafrecht beim Steuerbetrug

Michael Görgen – unser Fachanwalt für Steuerrecht – berät Sie gerne persönlich!

 

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